Sozialrecht
Bei Auseinandersetzungen mit Sozialbehörden beraten und vertreten wir Sie umfassend und vertraulich und gehen dabei auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig ein.
Die Beratung und Vertretung umfasst sämtliche Bereiche des Sozialrechts, insbesondere:
- Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II (Höhe des Anspruchs, Mehrbedarfe, Sonderbedarfe, Rückforderungen, u.a.)
- Schwerbehinderung (Grad der Behinderung, Merkzeichen, Gleichstellung, behindertengerechter Umbau, u.a.)
- Rente (Erwerbsminderungsrente, Altersrente, Frührente, u.a.)
- Kranken-/ Pflegeversicherung (Krankengeld, Behandlungskosten, Pflegegrad, Pflegeleistungen, Pflegegeld, u.a.)
- Förderungen (Berufliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Ausbildungen, Fortbildungen, u.a.)
- Unfallversicherung
Wir vertreten Sie sowohl in Verwaltungs- und Widerspruchsverfahren, als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten.
Unser Ziel ist es, Ihre sozialen Ansprüche gegenüber den Behörden durchzusetzen. Sollte eine außergerichtliche Einigung mit den Behörden nicht möglich sein, werden wir Ihre Interessen sowie die Interessen Ihrer Bedarfsgemeinschaft für Sie vor Gericht sorgfältig und mit Nachdruck vertreten, damit Sie mit dem Ergebnis unserer Tätigkeit zufrieden sein können.
Fragen Sie uns bitte zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Dies bedeutet für Sie Sicherheit und ist für uns selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit können wir Ihnen bereits mitteilen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben.
Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Zick, Rechtsanwältin Kalayci, Rechtsanwältin Rogalla, Rechtsanwältin Hasebrink und Rechtsanwalt Ziel.
Diese Rechtsgebiete werden bearbeitet durch
Rechtsanwältin Katharina Rogalla
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