Strafrecht / Ordnungswidrigkeitsrecht

Im Detail

Sie werden einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit bezichtigt? Sie haben die Vorladung zu einer Vernehmung erhalten oder werden schriftlich angehört? Hier gilt der Grundsatz „Schweigen ist Gold“.

Es sollten keine Aussagen vorgenommen werden, ohne auch den Inhalt der Ermittlungs- bzw. Bußgeldakte zu kennen. Wir sind auf dem Gebiet des Strafrechts im Bereich der Vergehen und des Ordnungswidrigkeitenrechts umfassend tätig und vertreten Sie gerne. Da jede Aufgabenstellung andersartig ist und spezielles Fachwissen und individuelle Fähigkeiten erfordert, wird bei uns im Team individuell für Sie die Verteidigung koordiniert. Ihre Ansprechpartner sind Rechtsanwalt Morgenroth, Rechtsanwältin Schönteich und Rechtsanwalt Kurrat.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  1. Strafverteidigung Vergehen (Körperverletzung, Betrug, Sachbeschädigung, Diebstahl, etc.)
  2. Verbrechen (nur nach Absprache)
  3. Berufung, Revision
  4. Opferschutz (Nebenklage, Zeugenbeistand, Vermittlung an Opferschutzorganisationen)
  5. Ordnungswidrigkeit/Bußgeld (Einspruch, Wandlung von Fahrverboten etc.)

 

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