Baurecht (privates und öffentliches)

Im Detail

Bei Auseinandersetzungen anlässlich der Errichtung eines Gebäudes sowie weiterer handwerklicher Leistungen beraten und vertreten wir Sie umfassend und vertraulich und gehen dabei auf Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sorgfältig ein.

Die Beratung und Vertretung umfasst die wesentlichen Bereiche des privaten Baurechts, insbesondere:

  1. Mängel am Bau (Bauplanung, Bauausführung, Bauüberwachung, Mängelbeseitigung, Ersatzvornahme, Schadensersatzansprüche)
  2. Haftung des Bauunternehmers, Haftung des Architekten, Haftung der Handwerksunternehmen
  3. Werklohnansprüche, Architekten-Honoraransprüche

Wir vertreten Sie sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen mit der Gegenseite, als auch in streitigen Auseinandersetzungen vor den Gerichten. Unser Ziel ist es, zunächst in konstruktiven Verhandlungen eine für Sie angemessene Lösung zu erarbeiten. Sollte eine außergerichtliche Einigung nicht möglich sein, werden wir Ihre Interessen für Sie vor Gericht sorgfältig und mit Nachdruck vertreten, damit Sie mit dem Ergebnis unserer Tätigkeit zufrieden sein können. Fragen Sie uns bitte zu Beginn einer Beratung nach den voraussichtlichen Kosten. Dies bedeutet für Sie Sicherheit und ist für uns selbstverständlich. Bei dieser Gelegenheit können wir Ihnen bereits mitteilen, ob Sie möglicherweise Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe haben. Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Zick.
 

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